Coronavirus – Homeoffice und DSGVO

Nachdem nun immer mehr Unternehmen Möglichkeiten suchen, die Mitarbeiter keinen unnötigen Risiken auszusetzen und zugleich den „normalen“ Betrieb, soweit es geht, aufrecht zu erhalten, scheint „Home-Office“ plötzlich die Lösung zu sein; vor allem da deutschlandweit die Krippen, Kindergärten und Schulen nun geschlossen sind, und die Kinder daher möglichst von den Eltern betreut werden sollten.

Jeder Computer-Job kann doch auch von Hause erledigt werden, indem man sich einfach mit einem Notebook zu Hause an den Schreibtisch setzt und dann die Ergebnisse der Arbeit per E-Mail an die Firma sendet. Aber Achtung! Das kann sehr schnell zu einem Verstoß gegen die geltenden Datenschutzregelungen werden.

Daher haben Sie daher als Unternehmer zum einen die Aufgabe, Ihre Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass keine personenbezogenen Daten gegenüber Dritten öffentlich gemacht werden dürfen. Zum anderen müssen alle nach dem aktuellen Stand der Technik mit angemessenem Aufwand herstellbaren Schutzmaßnahmen getroffen werden, damit es gar nicht erst zu Datenschutzverstößen kommen kann.

Meine dringende Empfehlung ist daher, dass Sie Ihren Mitarbeitern entweder unternehmenseigene Notebooks mitgeben, auf denen den Mitarbeitern die Privatnutzung streng untersagt ist, oder dass Sie einen sogenannten „Remote-Zugriff“ auf die Rechner der Mitarbeiter im Unternehmen einrichten, sodass Ihre Mitarbeiter zwar die eigenen Computer nutzen, aber dort überhaupt keine Datenspeicherung stattfindet, da Ihre Mitarbeiter per Remote auf den Unternehmensrechner im Betrieb zugreifen.

Als Lösung könnte man hier z. B. an TeamViewer oder Google Remote denken. Bitte achten Sie dann aber darauf, dass Ihre Mitarbeiter z. B. bei Google Remote nicht die eigenen Google-Konten nutzen, sondern Sie ein für diesen Zweck eigenes Google-Konto einrichten, das ausschließlich für die Nutzung von Google Remote bestimmt ist.

In diesem Fall findet außer der Dokumentation des Logins keine Datenübertragung an Google statt, und auch auf den Computern Ihrer Mitarbeiter befinden sich außer den Zugangsdaten zu Google Remote keine personenbezogenen Daten Ihrer Kunden bzw. Ihres Unternehmens.

WICHTIG: Sie müssen neben diesen technischen Möglichkeiten Ihre Mitarbeiter natürlich auch entsprechend auf die datenschutzrechtlichen Pflichten hingewiesen haben, da die Daten aus Ihrem Unternehmen innerhalb der vier Wände Ihrer Mitarbeiter zumindest sichtbar gemacht werden.

Gern können Sie hierfür die nachfolgende „Homeoffice-Datenschutz-Belehrung“ nutzen.

Und bei dieser Gelegenheit, sollten Sie auch nochmals prüfen, ob Ihr Unternehmen tatsächlich alle Erfordernisse der DSGVO einhält bzw. aktuell hält (z.B. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten). Gern stehen wir Ihnen auf dem Gebiet des Datenschutzrechtes beratend und auch als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung.

Zur Homeoffice-Datenschutz-Belehrung

Keine Namen mehr auf Klingelschildern und Briefkästen?

In Wien (ja, auch dort gilt die DSGVO) werden nun wohl viele tausend Klingelschilder abmontiert, da die Einwilligung zur Datenverarbeitung (nichts anderes ist das Erstellen eines Klingelschildes und dessen öffentliche Anbringung) fehlte. Infos zu der Causa Klingelschild finden Sie z.B. beim orf.at.

Wenn man die DSGVO genau liest, wird man erschreckenderweise feststellen, dass dort tatsächlich steht, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Unternehmen nur rechtmäßig ist, wenn mindestens eine der in Art. 6 DSGVO genannten Voraussetzungen gegeben ist. Keine Namen mehr auf Klingelschildern und Briefkästen? weiterlesen

WhatsApp-Nutzung durch die DSGVO verboten?

Im April 2018 wurde vor allem von dem thüringerischen Landesdatenschutzbeauftragten die Pressemitteilung veröffentlicht, dass 99,9% der WhatApp Nutzer dies rechtswidrig machen würden.

Die gute Nachricht zuerst. Laut Artikel 2 Abs. 2c der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) findet diese Verordnung keine Anwendung auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch natürliche Personen in ausschließlicher Ausübung persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.
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Datenskandal bei Facebook und #deletefacebook – wirklich illegal?

Ob es wirklich jemanden überrascht hat, dass Facebook Daten seiner Nutzer sammelt und diese dann an Unternehmen zur zielgerichteten Werbung weiterleitet? Facebook sammelt Daten. Diese Daten werden von Facebook dafür genutzt, maßgeschneiderte Werbung für Unternehmen zu schalten.

Gibt der Nutzer mit der Datenschutzerklärung freie Bahn für Facebook?

Jeder der sich die Mühe gemacht hat die Nutzungsbedingungen von Facebook zu lesen, hätte feststellen können, wofür Facebook die Daten nutzt.
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Datenschutzauskunft-Zentrale versendet betrügerische Faxe

Die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. versendet unter einem offiziell aussehenden Briefkopf an Gewerbetreibende per Fax Schreiben, welche vorgeblich nur die Daten abgleichen möchte. Der eigentliche Grund des Schreibens ist aber ein Versuch, den Gewerbetreibenden einen Vertrag unterzujubeln.

Ein klassischer Betrugsversuch.

Denn kein normal denkender Gewerbetreibender würde für nicht näher spezifiziertes Informationsmaterial, ausfüllfertige Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der DS-GVO jährlich netto 498 EUR zzgl. USt. (dies wären dann insgesamt 592,62 EUR) zahlen.

Der Witz ist dann noch, dass dieser untergejubelte Vertrag über drei Jahre läuft, also insgesamt ein Betrag von 1.777,86 EUR zu zahlen wäre.

Den Brief haben ich Ihnen als PDF hinterlegt. -> Datenschutzauskunft-Zentrale.pdf


Wer zwar den untergejubelten Vertrag genauso unverschämt findet wie ich, aber dennoch sagt, dass er gerne solche spezifiziertes Informationsmaterial, ausfüllfertige Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der DSGVO erhalten möchte, dem empfehle ich ganz uneigennützig 🙂 mein Angebot unter www.rechtstexte.shop.

Der Vorteil wäre dann, dass Sie die Texte von einem Rechtsanwalt mit Sitz in Deutschland zum Preis von 10% der Summe erhalten, die Sie sonst an eine Ltd. auf Malta gezahlt hätten.

Und da ich offensichtlich eine „austauschbare“ Leistung zu der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ldt. anbiete, bereiten wir hier gerade eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, denn die von mir angebotenen Leistungen darf ich ja nicht einfach per Fax gegenüber allen Unternehmen in Deutschland bewerben.

Warum macht dies aber die Datenschutzauskunft-Zentrale? So etwas finde ich nicht gut, und daher gehe ich dagegen vor.

Und welcher Anwalt wollte noch nie eine einstweilige Verfügung in Malta zustellen? Challenge accepted!